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Raucher - ungeschützte Art?

Die Benachteiligung bei Einstellungen in einer Firma ist erlaubt

Rauchen am Arbeitsplatz ist vielerorts tabu. Dass jedoch Raucher bei einer Stellenbewerbung gegenüber Nichtrauchern benachteiligt werden dürfen, schien bisher abwegig. Ist es aber nicht. So ist die Rechtslage.

Nur Schall und Rauch schien lange Zeit, was zum Nichtraucherschutz öffentlich gesagt wurde. Rauchen galt vielen gar als Markenzeichen, gerade Politikern - sicher ein Grund, warum es Nichtraucherinitiativen schwer hatten. Helmut Schmidt pafft noch heute in Interviews seine Glimmstängel, Bilder von Ludwig Ehrhard ohne Zigarre wirken wie die von Charlie Chaplin ohne Melone. Noch Gerhard Schröder erfr...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/95195.raucher-ungeschuetzte-art.html

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