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Kein Hartz IV für arbeitslose EU-Bürger
Europäischer Gerichtshof fällt umstrittenes Urteil
Berlin. Deutschland darf Zuwanderern aus EU-Staaten, die hierzulande nie gearbeitet haben, auch in Zukunft Hartz-IV-Leistungen verwehren. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag in einem mit Spannung erwarteten Urteil entschieden. Die höchsten EU-Richter bestätigten damit eine zentrale Regelung im deutschen Sozialgesetzbuch. »Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich a...
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