Kein Hartz IV für arbeitslose EU-Bürger

Europäischer Gerichtshof fällt umstrittenes Urteil

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Berlin. Deutschland darf Zuwanderern aus EU-Staaten, die hierzulande nie gearbeitet haben, auch in Zukunft Hartz-IV-Leistungen verwehren. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag in einem mit Spannung erwarteten Urteil entschieden. Die höchsten EU-Richter bestätigten damit eine zentrale Regelung im deutschen Sozialgesetzbuch. »Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben, können von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden«, erklärte das Gericht. Das Bundesarbeitsministerium, der Deutsche Städtetag sowie Union und SPD begrüßten die Entscheidung. »Das EuGH-Urteil hat die Kontrollmechanismen des deutschen Sozialrechts bestätigt«, erklärten die SPD-Europaabgeordneten Birgit Sippel und Jutta Steinruck.

Kritik am Urteil kam am Dienstag von Sozialverbänden und der Linkspartei. Zuwanderer wollten in aller Regel nicht auf Sozialleistungen angewiesen sein, sagte Maria Loheide von der Diakonie Deutschland. »Eine Überlastung der sozialen Sicherungssysteme, Fälle von Sozialbetrug oder gar von Missbrauch des Freizügigkeitsrechts in Deutschland können in nennenswertem Umfang nicht belegt werden«, unterstrich Loheide. nd/Agenturen Seite 5

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