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Keine Sperre bei geschlossener Arztpraxis
Hartz IV
Die Arbeitsagentur darf keine Sperre des Arbeitslosengeldes verhängen, wenn ein Meldetermin unentschuldigt versäumt wird. Im vorliegenden Fall konnte in erkrankter Betroffener kein Attest vorlegen, denn die Arztpraxis war wegen Weihnachten geschlossen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/953423.keine-sperre-bei-geschlossener-arztpraxis.html
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