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Keine Sperre bei geschlossener Arztpraxis

Hartz IV

Die Arbeitsagentur darf keine Sperre des Arbeitslosengeldes verhängen, wenn ein Meldetermin unentschuldigt versäumt wird. Im vorliegenden Fall konnte in erkrankter Betroffener kein Attest vorlegen, denn die Arztpraxis war wegen Weihnachten geschlossen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/953423.keine-sperre-bei-geschlossener-arztpraxis.html

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