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Teilerfolg für bespitzelten Journalisten
Verfassungsschutz muss weitere Akten vorlegen
Teilerfolg für Kai Budler: In der juristischen Auseinandersetzung um die langjährige Überwachung des Journalisten, der auch für »nd« schreibt, durch den niedersächsischen Verfassungsschutz muss der Geheimdienst nunmehr weitere 50 Seiten aus den Observierungsakten vorlegen. Das beschloss das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) (Az 14 PS 2/14 und 10 A 5548/11). Das Urteil wurde am Montag b...
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