Ein Zehnt für ärmere Kommunen

Sachsen-Anhalts Verfassungsgericht weist Klagen gegen Gesetz über Finanzausgleich ab

Reiche Kommunen müssen Geld für arme Kommunen abgeben - dieses Prinzip hat Sachsen-Anhalts Landesverfassungsgericht bestätigt. Auch die umstrittene Berechnungsart ist demnachzulässig.

Dessau-Roßlau. Sachsen-Anhalts Landesverfassungsgericht hat die Klagen mehrerer Städte und Gemeinden gegen den Finanzausgleich zwischen reicheren und ärmeren Kommunen abgewiesen. Es gebe im Gesetz über den Finanzausgleich eine Regelung zum Ausgleich unzumutbarer Belastungen, erklärten die Richter am Mittwoch in Dessau-Roßlau. Daher werde das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen nicht verletzt. Geklagt hatten sechs reichere Kommunen, die sich gegen die Abgabe wehrten.

Das Gericht habe die strittigen Regelungen »eindeutig und klar« bestätigt, sagte Finanzstaatssekretär Jörg Felgner (SPD) nach dem Urteil. »Da bin ich sehr froh drüber.« Finanzstarke Kommunen, die zum Beispiel große Unternehmen oder Gewerbegebieten haben, müssen demnach zehn Prozent ihrer Einnahmen abgeben und so die schwächeren Kommunen unterstützen. Die Abgabe sei nicht zu hoch, sagte Felgner. »Wer finanzstark ist, bleibt finanzstark.« Nach Angaben aus dem Finan...


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