Gleichstellung lesbischer Partner bei Kirchensteuer

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München. Schwule und lesbische Paare in Bayern sind jetzt bei der Kirchensteuer Ehepaaren gleichgestellt - und zwar rückwirkend bis zum Jahr 2001. Der Landtag verabschiedete am Donnerstag ohne Aussprache eine Gesetzesänderung. Anlass war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2013. Die Karlsruher Richter sehen in der steuerlichen Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehepaaren einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die finanziellen Auswirkungen lassen sich nicht beziffern, wie die Staatsregierung zum Gesetz erklärt. dpa/nd

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