Lubmin: Betreiber dürfen Atommüll lagern

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Greifswald. Die Atommülllager-Betreiber Energiewerke Nord (EWN) dürfen in ihrem atomaren Zwischenlager bei Lubmin schwach- und mittelradioaktive Fremdabfälle zeitlich unbefristet lagern und bearbeiten. Das Verwaltungsgericht Greifswald verpflichtete das Schweriner Innenministerium am Donnerstag, den EWN die entsprechende Genehmigung zu erteilen. Bislang dürfen externe atomare Reststoffe jeweils bis zu fünf Jahre vor und nach ihrer Behandlung in Lubmin gelagert werden. Durch die beantragte Genehmigung sei weder die im Zwischenlager genehmigte Gesamtradioaktivität noch die Gesamtmasse der dort gelagerten radioaktiven Materialen berührt, sagte der Vorsitzende Richter Holger Brucksch. dpa/nd

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