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Den Eltern darf gegebenenfalls ein Zweitjob abverlangt werden

BGH zum Kindesunterhalt

Verdienen eine unterhaltspflichtige Mutter oder ein Vater zu wenig im Vollzeitjob, kann eine zusätzliche Nebentätigkeit zur Sicherstellung des Kindesunterhalts verlangt werden. Als Voraussetzung hierfür muss die Nebentätigkeit zumutbar sein.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/954141.den-eltern-darf-gegebenenfalls-ein-zweitjob-abverlangt-werden.html

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