Den Eltern darf gegebenenfalls ein Zweitjob abverlangt werden
BGH zum Kindesunterhalt
Zu dieser Entscheidung kam der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 3. November 2014 (Az. XII ZB 111/13).
Konkret ging es um einen Vater aus Schleswig-Holstein, der für seine Tochter keinen Unterhalt zahlen wollte, da er trotz einer 28-Stunden-Woche nur 700 Euro netto im Monat verdiene.
Der BGH entschied, dass zur Sicherstellung des Kindesunterhalts dem Vater ein Zweitjob abverlangt werden könne. epd/nd
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