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Grundstückskosten und Kampfhundesteuer
Steuerrecht
Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Hauses erkennt der Bundesfinanzhof (BFH) nicht als außergewöhnliche Belastung an.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/954143.grundstueckskosten-und-kampfhundesteuer.html
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