Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Eingangstüren sind Eigentum der Gemeinschaft

Wohneigentum

Wohnungseingangstüren sind Gemeinschaftseigentum. Eine nötige Klärung führte der Bundesgerichtshof herbei.

Anlässlich eines Streits von Wohnungseigentümern um die Gestaltung der Eingangstüren zu den Wohneinheiten hat der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 212/12) entschieden: Wohnungseingangstüren gehören zum gemeinschaftlichen Eigentum - selbst dann, wenn die Teilungserklärung der Wohnanlage die Türen dem Sondereigentum zuordnet. Eingangstüren grenzen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum ab und hängen...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/954953.eingangstueren-sind-eigentum-der-gemeinschaft.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.