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Kein Verfahren gegen SS-Verbrecher

Gericht hält Verurteilung 
für unwahrscheinlich

Köln. Ein 89-jähriger früherer SS-Mann muss sich wegen eines Massakers vor mehr als 70 Jahren in Frankreich nicht vor Gericht verantworten. Das Landgericht Köln lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen den Rentner ab, weil eine aktive Beteiligung an der Mordaktion nicht mehr nachweisbar sei. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte den Mann wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes an 25 Me...

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