Kein Gras überm Spendensumpf

Christoph Böhr, einst CDU-Landeschef von Rheinland-Pfalz, droht nun ein Betrugsprozess

  • Lesedauer: 3 Min.
Die juristische Aufarbeitung der CDU-Spendenaffäre in Rheinland-Pfalz ist noch längst findet noch kein Ende. Das Mainzer Landgericht muss sich nun zum zweiten Mal damit befassen.

Karlsruhe/Mainz. Der Strafprozess gegen den rheinland-pfälzischen Ex-CDU-Chef Christoph Böhr im Zusammenhang mit der Affäre um illegale Wahlkampffinanzierung muss zum Teil neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies zwar Böhrs Revision laut einer Mitteilung vom Donnerstag zurück und stufte dessen Verurteilung im vergangenen Jahr wegen Untreue als rechtskräftig ein. Zugleich akzeptierte der BGH aber die Revision der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Damit verwies das Karlsruher Gericht die Sache zu einer neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Mainz zurück. Die dortigen Richter hatten Böhr Ende vom Vorwurf des versuchten Betruges durch falsche Angaben gegenüber dem Landesrechnungshof freigesprochen. Diese Entscheidung beanstandete die Staatsanwaltschaft in ihrer Revision laut Bundesgerichtshof zu Recht.

In der Affäre ging es um die Bezahlung von Beraterhonoraren im Landtagswahlkampf 2005/2006. Das Landgericht Mainz verurteilte Böhr Ende 2013 wegen Untreue zu 22 Monaten Haft auf Bewährung, weil er Honorar für seinen Berater illegal von der Fraktionskasse abgezweigt habe. Böhr hatte den damaligen Agenturchef Carsten Frigge mit der Beratung beauftragt. Das Honorar betrug 386 000 Euro. Hamburgs ehemaliger Finanzsenator Frigge (CDU) erhielt wegen Beihilfe zur Untreue eine Geldstrafe von 30 000 Euro (150 Tagesätze).

Beide Christdemokraten und die Staatsanwaltschaft gingen in Revision. Auch in Frigges Fall ist das Urteil wegen illegaler Wahlkampffinanzierung nun rechtskräftig, während der Freispruch wegen versuchten Betrugs beim Rechnungshof eine andere Kammer des Landgerichts beschäftigt. Die Affäre hatte die CDU Rheinland-Pfalz in eine tiefe Krise gestürzt. Die Bundes-CDU musste 2011 fast 1,2 Millionen Euro Strafe an den Bundestag zahlen und forderte das Geld anschließend vom Landesverband zurück. Die Landtagswahl 2006 ging für die CDU verloren, die SPD bildete damals eine Alleinregierung.

Böhrs Anwalt kündigte nach der BGH-Entscheidung vom Donnerstag eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht an. Damit sieht alles danach aus, als ob die illegale Parteienfinanzierung von 2006 nun vor der sich nähernden Landtagswahl im Frühling 2016 wieder zum politischen Thema im Lande wird. Für die heutige Landes-CDU mit ihrer Chefin Julia Klöckner wäre dies ein Problem - nachdem gerade Gras über die Finanzaffäre um Böhr gewachsen war. Im November lag die CDU in Rheinland-Pfalz einer SWR-Umfrage zufolge klar vorn, die rot-grüne Regierung hätte bei einer Landtagswahl zu diesem Zeitpunkt keine Mehrheit gehabt. Die SPD kam auf 31 Prozent der Stimmen, die Grünen lagen bei elf Prozent. Für die oppositionelle CDU stimmten 42 Prozent.

Noch vor Kurzem hatte Klöckner unter Verweis auf den Nürburgring-Skandal, in den mehrere SPD-Minister involviert waren, ein Vorziehen der Landtagswahl um ein Jahr auf das Frühjahr 2015 gefordert. Nun könnte das Desaster um den geplanten Freizeitpark an der Rennstrecke in den Hintergrund treten.

Bei besagter Umfrage erreicht Alternative für Deutschland (AfD) fünf Prozent. Die LINKE würde den Sprung ins Parlament mit vier Prozent verfehlen, die FDP mit zwei Prozent ebenfalls. dpa/nd

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