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Für Kinder aus geschiedenen Ehen Änderung erleichtert

Namensänderung

Nach der Scheidung nahm eine Frau wieder ihren Geburtsnamen an. Sie lebt mit ihrem heute 15-jährigen Jungen, für den sie das Sorgerecht hat, bei ihren Eltern. Der Junge verklagte die zuständige Behörde darauf, seinen Nachnamen an den neuen Namen der Mutter anzugleichen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/955561.fuer-kinder-aus-geschiedenen-ehen-aenderung-erleichtert.html

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