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Schwesig durfte vor NPD warnen

Bundesverfassungsgericht weist Klage der Nazipartei ab

Karlsruhe. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat mit ihrer Warnung vor der NPD im Thüringer Wahlkampf nicht die Rechte der rechtsextremen Partei verletzt. Eine Klage der NPD wies das Bundesverfassungsgericht am Dienstag ab. Die SPD-Vizevorsitzende hatte in einem Interview gesagt: »Ziel Nummer 1 muss sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt.« Die NPD sah dadurch ihr grundgesetzliche...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/955805.schwesig-durfte-vor-npd-warnen.html

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