Schwesig durfte vor NPD warnen

Bundesverfassungsgericht weist Klage der Nazipartei ab

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Karlsruhe. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat mit ihrer Warnung vor der NPD im Thüringer Wahlkampf nicht die Rechte der rechtsextremen Partei verletzt. Eine Klage der NPD wies das Bundesverfassungsgericht am Dienstag ab. Die SPD-Vizevorsitzende hatte in einem Interview gesagt: »Ziel Nummer 1 muss sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt.« Die NPD sah dadurch ihr grundgesetzliches Recht auf Chancengleichheit verletzt. Die Äußerungen der Ministerin seien dem politischen Meinungskampf zuzuordnen, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Sie habe dafür nicht die Autorität ihres Ministeramtes oder die Ausstattung ihres Hauses in Anspruch genommen. Schwesig begrüßte das Urteil als ein »starkes Zeichen auch für all jene, die sich vor Ort gegen Rechtsextremismus engagieren«.

Voßkuhle warnte zugleich davor, das Urteil als »Freifahrschein« zu verstehen. Es gelte das Gebot der Neutralität des Staates im Meinungskampf. Nach einer ähnlichen Klage hatte das Gericht Bundespräsident Joachim Gauck zugebilligt, NPD-Anhänger als »Spinner« zu bezeichnen. Gerichte stärkten auch der Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer (SPD) und dem saarländischen SPD-Kultusminister Ulrich Commerçon nach Aussagen über die NPD juristisch den Rücken. Hingegen unterlag Thüringens Sozialministerin Heike Taubert der NPD vor dem Landesgerichtshof, nachdem sie auf der Homepage ihres Ministeriums zur Teilnahme an Protesten gegen einen NPD-Parteitag aufgerufen hatte. dpa/nd Kommentar Seite 4

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