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Erbschaftsteuer verstößt gegen Verfassung

Karlsruher Richter sehen in zentralen Punkten Grundgesetz verletzt / Bund muss Gesetz bis Mitte 2016 reformieren

Die Erbschaftsteuer ist in zentralen Punkten verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Vorschriften über die Privilegien für Firmenerben seien mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/955829.erbschaftsteuer-verstoesst-gegen-verfassung.html

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