Erbschaftsteuer verstößt gegen Verfassung

Karlsruher Richter sehen in zentralen Punkten Grundgesetz verletzt / Bund muss Gesetz bis Mitte 2016 reformieren

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Karlsruhe. Vererben von Betrieben sind weitgehend verfassungswidrig. Der Gesetzgeber muss Ausnahmeregelungen bis zum 30. Juni 2016 abschaffen, wie das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe verkündete. Bis dahin sind die bisherigen Vorschriften weiter anwendbar.(Az. 1 BvL 21/12)

Auch künftig dürfen der Entscheidung zufolge kleinere und mittlere Familienunternehmen bei der Erbschaftssteuer vollständig entlastet werden, um ihre Existenz und Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Es sei aber unzulässig, auch Großunternehmen weiter ohne konkrete Bedürfnisprüfung von der Erbschaftssteuer zu verschonen, heißt es im Urteil. Von den geforderten Neuregelungen werden demnach rund drei Millionen Familienunternehmen in Deutschland betroffen sein.
Dem Gericht zufolge verstößt die umfassende Steuerbefreiung beim Vererben von Betriebsvermögen gegen das Grundrecht der sogenannten steuerlichen Belastungsgleichheit, weil 85 bis 100 Prozent der Betriebsvermögen von der Erbschaftssteuer befreit sind. So seien im Jahr 2012 Befreiungsmöglichkeiten in Höhe von fast 40 Milliarden Euro in Anspruch genommen worden, es wurden aber nur 4,3 Milliarden Euro Erbschaftssteuer gezahlt. Agenturen/nd
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