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Freisprüche in der Leipziger Häuser-Affäre
Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Urteil ein
Leipzig. In der Affäre um die sogenannten herrenlosen Häuser in Leipzig ist ehemaligen Mitarbeitern des Rechtsamtes aus Sicht des Landgerichts Leipzig keine Untreue nachweisbar. Es sprach die drei früheren Rathaus-Mitarbeiter sowie eine Rechtsanwältin am Mittwoch frei. Es sei nicht mit der erforderlichen Sicherheit belegbar, dass die Angeklagten vorsätzlich handelten - und ohne Vorsatz keine Un...
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