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Freisprüche in der Leipziger Häuser-Affäre

Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Urteil ein

Leipzig. In der Affäre um die sogenannten herrenlosen Häuser in Leipzig ist ehemaligen Mitarbeitern des Rechtsamtes aus Sicht des Landgerichts Leipzig keine Untreue nachweisbar. Es sprach die drei früheren Rathaus-Mitarbeiter sowie eine Rechtsanwältin am Mittwoch frei. Es sei nicht mit der erforderlichen Sicherheit belegbar, dass die Angeklagten vorsätzlich handelten - und ohne Vorsatz keine Un...

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