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Karlsruhe kippt Steuerrabatt für Firmenerben

Unternehmensprivilegien sind laut Urteil teilweise verfassungswidrig

Karlsruhe. Teile der Vergünstigungen für Unternehmen im Erbschaftsteuerrecht verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. »Die Privilegierung betrieblichen Vermögens ist unverhältnismäßig«, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. Der Gesetzgeber muss bis 30. Juni 2016 die Vorschriften ändern. Am stärksten werden Großunternehmen betroffen sein. Dass sie sich in kleinere Ei...

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