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Sexualstrafrecht verschärft

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Handel und Besitz pornografischer Bilder von Kindern und Jugendlichen werden künftig schärfer geahndet. Der Bundesrat billigte am Freitag einen Gesetzentwurf der schwarz-roten Bundesregierung zur Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht. Danach wird die Beschaffung von kinderpornografischem Material mit einer bis zu dreijährigen Gefängnisstrafe geahndet. Zudem verjähren schwere Sexualstraftaten an Kindern nicht mehr vor der Vollendung ihres 50. Lebensjahres. Das Anfertigen von Aufnahmen nackter Kinder und Jugendlicher ist strafbar, wenn diese Bilder zum Verkauf oder Tausch vorgesehen sind.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erklärte: »Kinderpornografie ist sexueller Missbrauch. Kinder sind nicht in der Lage, sich gegen solche Gewalt zu wehren und werden traumatisiert.« Er fügte hinzu: »Auch wenn Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen zu kommerziellen Zwecken hergestellt oder anderen angeboten werden, wird dies künftig strafbar sein.« Allerdings solle sozial übliches und alltägliches Verhalten straffrei bleiben.

Auslöser für die Gesetzesverschärfung war auch der Fall des ehemaligen SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy, der im Verdacht steht, sich kinderpornografisches Material beschafft zu haben. dpa/nd

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