Die Senatorin und das Geld der anderen

Wie Bremen zu viel gezahlte Kita-Beiträge erstattet

  • Alice Bachmann, Bremen
  • Lesedauer: 3 Min.

Recht bekamen kürzlich jene Bremer Eltern, die die vom Senat rückwirkend eingesetzte Kita-Gebührentabelle angefochten haben. Unklar ist aber, ob und wann sie zu viel gezahlte Beiträge zurück bekommen. Zwar beschloss der Senat noch vor Weihnachten, das entsprechende Gerichtsurteil anzuerkennen. Und daraus folgen zwei Aufgaben für das von Anja Stahmann (Grüne) geführte Sozialressort: Es muss erstens schleunigst eine neue Beitragsordnung erarbeitet werden, die einer gerichtlichen Überprüfung stand halten wird. Und es müssen zweitens die von den Eltern zu viel gezahlten Beiträge errechnet und erstattet werden.

Doch die Senatorin zeigte sich vor Pressevertretern entspannt im Umgang mit dem Geld anderer Leute. Es werde jetzt erst mal eine Arbeitsgruppe gegründet, die die Beiträge rückwirkend ab Januar 2013 berechnen soll. Stahmann erwartet das Ergebnis zu den kommenden Sommerferien. Dann würde auch erstattet.

Ab kommenden Januar werden die Kita-Gebühren zunächst wieder nach der Vorläufer-Tabelle gefordert, die aus 2008 stammt. Eltern, so hieß es, sollten auf gar keinen Fall selbst ausrechnen, wie hoch ihre Überzahlung ist. Und schon gar nicht sollten Eltern das Geld dann eigenmächtig von den aktuellen Gebühren abziehen.

In die neu zu erarbeitende Beitragstabelle sollen die »Anregungen« des Gerichts einfließen. Demnach sind die Beiträge in der untersten Einkommensgruppe so niedrig zu halten, dass sich die Eltern nicht bei einer anderen Behörde Teile der Kita-Gebühr erstatten lassen können. Und in den oberen Einkommensklassen sollen die Beiträge linear steigen, also die Schritte zwischen den einzelnen Gruppen gleich groß sein.

Stahmann betonte, dass in Bremen nur rund zehn Prozent der tatsächlichen Kinderbetreuung kosten durch Elternbeiträge gedeckt seien. Selbstverständlich würden die in dem aktuellen Urteil geforderten Punkte erfüllt, dennoch sehe sie auch die Notwendigkeit, dass sich Eltern je nach Vermögen an den Kosten für die Betreuung ihrer Sprösslinge beteiligten.

Rückzahlungen aufgrund des Richterspruches werden erwartet im Segment der niedrigsten und der höchsten Beitragsgruppe. Für eine Familie mit geringem Einkommen können auch schon vier Euro monatlich, die 24 Monate lang zu viel gezahlt wurden, zu einem kleinen Urlaubsgeld für 2015 auflaufen. Was allerdings voraussetzt, dass Arbeitsgruppengründung und Rückrechnung bis nächsten Sommer tatsächlich gelingen - und dass der Senat eine Stelle findet, wo die dann fällige, insgesamt sechs- bis siebenstellige Summe abgeholt werden kann. Denn die Sozialsenatorin ist der Ansicht, die Rückzahlung wäre nicht Aufgabe ihres Ressorts, da müssten sich andere kümmern.

Wie wenig die monetäre Seite der Angelegenheit Stahmann belastet, zeigte sich in ihrer unpassenden Replik auf die Frage, ob Eltern von der Behörde Zinsen für die überzahlten Beträge fordern könnten, so wie es zum Beispiel das Finanzamt auch mache. Stahmann antwortete, wer demnächst weniger Kita-Gebühren zahlen müsse, als in seiner Steuervoranmeldung angegeben, solle das Finanzamt fragen, ob die Rückerstattung als Einkommen gewertet werde. Richtig unangenehm stieß Stahmanns Bemerkung auf, dass schließlich alle Eltern zu viel gezahlte Gebühren erstattet bekämen - nicht nur die, die geklagt hatten. Das war wohl als Entgegenkommen gemeint, doch ein solcher Schritt galt in der Öffentlichkeit eh als selbstverständlich.

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