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»Die Luft ist dünn«

Dem »bekanntesten Raucher nach Helmut Schmidt« droht zum Jahreswechsel die Zwangräumung - dabei steht noch ein Gerichtsentscheid aus

Für Friedhelm Adolfs läuft die Schonfrist in seiner alten Mietwohnung ab. Die Zwangsräumung könnte dem Raucher unmittelbar bevorstehen - bevor der BGH den prominenten Fall verhandelt.

Düsseldorf. Für Friedhelm Adolfs (76), den sein Anwalt zum »bekanntesten Raucher nach Helmut Schmidt« gekürt hat, läuft die Schonfrist im Rechtsstreit mit seiner Vermieterin läuft am Jahresende ab. Das Düsseldorfer Landgericht hatte die fristlose Kündigung durch die Hauseigentümerin für rechtmäßig erklärt - wie schon die Vorinstanz.Der Raucher hatte nach Überzeugung des Landgerichts seine Hausnach...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/956607.die-luft-ist-duenn.html

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