Straffreie Steuersünden

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Potsdam. Ab 1. Januar gelten in Deutschland höhere Hürden für die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeigen von Steuersündern. Wer mehr als 25 000 Euro und weniger als 100 000 Euro Steuern hinterzogen hat, muss künftig einen Zuschlag von zehn statt fünf Prozent zahlen. Vorher war bis zu einer Grenze von 50 000 Euro kein Zuschlag fällig.

In diesem Zusammenhang drückte Brandenburg Finanzminister Christian Görke (LINKE) am Dienstag noch einmal seine Enttäuschung aus, dass die strafbefreiende Selbstanzeige nicht komplett abgeschafft wurde, wie es Brandenburg als einziges Bundesland gefordert habe.

»Die nun in Kraft tretenden Verschärfungen sind ein Schritt in die richtige Richtung zu mehr Steuergerechtigkeit. Ein Schritt, der aber noch nicht ausreicht«, sagte Görke. »Ich kritisiere insbesondere, dass der Staat bei Abgabe einer rechtzeitig korrekt ausgefüllten Selbstanzeige trotz aller Verschärfungen weiterhin auf die Strafverfolgung selbst dann verzichtet, wenn Eurobeträge in Millionenhöhe hinterzogen wurden. Dass dies ehrliche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht nachvollziehen können, verstehe ich sehr gut.« Der Finanzminister meint jedoch, dass die Bemühungen Brandenburgs um die Abschaffung der Selbstanzeige immerhin den Effekt hatten, dass wenigstens die Hürden erhöht worden sind. nd

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