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Straffreie Steuersünden

Potsdam. Ab 1. Januar gelten in Deutschland höhere Hürden für die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeigen von Steuersündern. Wer mehr als 25 000 Euro und weniger als 100 000 Euro Steuern hinterzogen hat, muss künftig einen Zuschlag von zehn statt fünf Prozent zahlen. Vorher war bis zu einer Grenze von 50 000 Euro kein Zuschlag fällig. In diesem Zusammenhang drückte Brandenburg Finanzmi...

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