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Kindergeld bis zum Ende des dualen Studiums
Ein erwachsenes Kind, das ein duales Studium mit einer Ausbildung in einem Lehrberuf absolviert, hat im Grundsatz während der gesamten Zeit an der Hochschule Anspruch auf Kindergeld. Es gibt Ausnahmen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/957571.kindergeld-bis-zum-ende-des-dualen-studiums.html
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