Kindergeld bis zum Ende des dualen Studiums

  • Lesedauer: 1 Min.
Ein erwachsenes Kind, das ein duales Studium mit einer Ausbildung in einem Lehrberuf absolviert, hat während der gesamten Zeit an der Hochschule Anspruch auf Kindergeld. Bei der Lehre und dem anschließenden Bachelor-Studium muss es sich jedoch um eine »einheitliche Erstausbildung« handeln.

Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München mit Urteil vom 5. November 2014 (Az. III R 52/13). Der Kindergeldanspruch besteht auch dann, wenn das Kind neben dem Studium mehr als 20 Wochenstunden arbeitet.

Im dem entschiedenen Rechtsstreit hatte der Sohn der Klägerin nach dem Abitur ein duales Hochschulstudium zum Bachelor im Studiengang Steuerrecht begonnen. Dabei wird ein Studium mit einer praktischen Berufsausbildung verbunden. Die Berufsausbildung ist also Bestandteil des Studiengangs.

Der Student hatte im Juni 2011 seine praktische Ausbildung zum Steuerfachangestellten abgeschlossen. Anschließend drückte er für weitere zwei Jahre die Hochschulbank. Während des Studiums arbeitete er mehr als 20 Stunden pro Woche in einer Steuerberaterkanzlei.

Die Kindergeldkasse wollte für die Studienzeit kein Kindergeld mehr zahlen. Der Sohn der Klägerin habe ja seine Erstausbildung - hier zum Steuerfachangestellten - abgeschlossen. Zwar könne bei einer weiteren Ausbildung danach noch ein Kindergeldanspruch bestehen, solange das Kind nicht das 25. Lebensjahr erreicht hat. Es dürfe dann aber nicht nebenbei mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Der Bundesfinanzhof urteilte hingegen, dass das duale Studium mit der integrierten Lehre als Erstausbildung anzusehen ist. Daher bestehe während dieser Zeit ein Kindergeldanspruch. Es komme in der Erstausbildung nicht darauf an, dass das Kind nebenbei mehr als 20 Wochenstunden gearbeitet hat. epd/nd

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -