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Gericht: Bockhahn kann Rostocker Sozialsenator werden

Oberverwaltungsgericht gibt Beschwerde der Rostocker Bürgerschaft statt / Bockhahn: »Ich bin überglücklich«

  • Lesedauer: 1 Min.
Rostock. Steffen Bockhahn (Linke) kann nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald nun doch Sozialsenator in der Hansestadt Rostock werden. Es gab damit einer Beschwerde der Rostocker Bürgerschaft vom Juli vergangenen Jahres statt, teilte das Gericht am Freitag mit. Zuvor hatte es wochenlangen Streit um die Ernennung Bockhahns gegeben.
Dieser war im März mit knapper Mehrheit im zweiten Wahlgang zum Sozialsenator gewählt worden. Eine Mitbewerberin hatte beim Verwaltungsgericht Schwerin dagegen geklagt, da sie im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt worden sei und recht bekommen. Dagegen war die Bürgerschaft vorgegangen. Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter zeigte sich Bockhahn sehr erfreut über die Entscheidung des Gerichts: »Ich bin überglücklich«, schrieb er. dpa/nd

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