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Urteil zu Guthaben und überhöhten Abschlägen

Energieversorger

Energieversorger müssen Abschlagszahlungen für die Lieferung von Strom/Gas am mutmaßlichen Verbrauch des Kunden orientieren. Zudem sind Guthaben aus Rechnungen unverzüglich zu erstatten.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/958187.urteil-zu-guthaben-und-ueberhoehten-abschlaegen.html

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