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Amt zahlt Raten für Haus
Hartz-IV-Betroffener siegt vor hessischem Gericht
Darmstadt. Hartz-IV-Betroffene, die im eigenen Haus leben, können darauf hoffen, dass das Sozialamt ausnahmsweise ihre Tilgungsraten übernimmt. Voraussetzung sei, dass das Haus lange vor dem Leistungsbezug gekauft wurde und die Finanzierung schon weitgehend abgeschlossen ist, entschied das Hessische Landessozialgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Die Revision wurde zugelassen....
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