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Geld verprasst, Recht auf Grundsicherung verloren

Stuttgart. Wer als Ruheständler zu viel Geld ausgibt und dabei sein Konto leert, darf vom Staat danach keine Grundsicherung im Alter erwarten. Einen entsprechenden Antrag einer 83-Jährigen aus dem Landkreis Reutlingen hat das Landessozialgericht in einem am Donnerstag in Stuttgart veröffentlichten Urteil verworfen. Die Richter halten der Seniorin vor, innerhalb von vier Jahren ein sechsstelliges V...

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