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Auf Sachverständigengutachten nicht blind verlassen

Sorgerechtsentzug

Beim Sorgerechtsentzug dürfen sich die Gerichte nicht blind auf Sachverständigengutachten verlassen. Mit diesem Problem beschäftigte sich unlängst das Bundesverfassungsgericht.

Gebe es erhebliche Zweifel an der Verwertbarkeit des Gutachtens über die Kindeswohlgefährdung, müsse das Gericht diese »in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise ausräumen«. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Beschluss (Az. 1 BvR 1178/14) vom 28. November 2014. Die zwangsweise Trennung von den Eltern sei nur zulässig, wenn das elterliche Fehlverhalten nachw...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/959031.auf-sachverstaendigengutachten-nicht-blind-verlassen.html

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