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Verschreibungspflichtiges Medikament nicht ohne Rezept

BGH verurteilt Apothekerin

Apotheker dürfen verschreibungspflichtige Medikamente nur dann ohne Vorlage eines Rezepts an Patienten herausgeben, wenn sie sich in dringenden Fällen beim jeweils behandelnden Arzt dafür per Telefon eine Erlaubnis einholen.

Patienten müsse ansonsten zugemutet werden, einen ärztlichen Notdienst aufzusuchen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 8. Januar 2015 (Az. I ZR 123/13) verkündeten Urteil entschied. Demnach darf ein Apotheker keinen Arzt per Telefon um ein Rezept bitten, der den Patienten nicht kennt. Im aktuellen Fall wurde eine Apothekerin auf die Klage eines Konkurrenten hin wegen Verstoßes ge...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/959047.verschreibungspflichtiges-medikament-nicht-ohne-rezept.html

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