Nachtragshaushalt des Senats für 2015

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Der Berliner Senat wird im ersten Quartal 2015 einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr beschließen und ins Parlament einbringen, wie der Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) am Mittwoch im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses mitteilte. »Mit dem Nachtragshaushalt schaffen wir haushaltstechnisch die Voraussetzungen dafür, dass die Hälfte des Finanzierungsüberschusses 2014 dem Sondervermögen Investitionen der Wachsenden Stadt zugeführt und dann für Investitionen eingesetzt werden kann«, so der Finanzsenator. Außerdem sollen die dem Land Berlin zufließenden EU-Mittel dezentral in den verschiedenen Einzelplänen des Haushalts veranschlagt, die Möglichkeit eines Kreditauftrages zur Finanzierung der »Berlin-Energie« bei ihren Bewerbungen um Konzessionen geschaffen und Vorsorge für bereits jetzt absehbare künftige Ausgaben für die Fertigstellung des Flughafens BER im Haushalt getroffen werden. nd

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