Prozess um Nürburgring geplatzt

Juristische Aufarbeitung des Skandals rückt in die Ferne

  • Jens Albes, Mainz
  • Lesedauer: 3 Min.

Der sechste Verhandlungstag im Mainzer Prozess um die Nürburgring-Affäre dauert nur zwei Minuten - dann ist die Hauptverhandlung vorerst geplatzt. »Das Verfahren wird ausgesetzt, die Termine sind abgesetzt«, sagt der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz am Donnerstag. »Die Sache ist nicht entscheidungsreif.« Die Beweislage sei zu dünn, erst müsse ein Schlüsselzeuge in den USA vernommen werden. Mit Blick auf den angestrebten Neustart des Prozesses ergänzt Lorenz noch: »Ob das im Jahr 2015 noch der Fall sein wird, ist fraglich. Die Sitzung ist geschlossen.«

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Schweizer Geschäftsmann Urs Barandun Urkundenfälschung vor. Es geht um die Vermittlung zweier ungedeckter Schecks des angeblichen US-Milliardärs Pierre Dupont über insgesamt 100 Millionen Dollar. Harrison Wilhelm, den das Gericht nun über ein Rechtshilfeersuchen in Amerika vernehmen lassen will, soll sein Kompagnon gewesen sein. Mit dem Geld sollte 2009 der Bau des viel zu großen Freizeitparks am Nürburgring finanziert werden. Auf dem dazugehörigen Konto war es aber nicht. Barandun soll das als Scheckvermittler gewusst haben, was er bestreitet.

Oberstaatsanwältin Martina Müller-Ehlen hat bereits zuvor gesagt, die Verteidigung hätte schon viel früher auf die Ladung von Wilhelm dringen können. Denn erst sei immer nur von Dupont die Rede gewesen - auf ihn habe sich Barandun bei den Ermittlungen berufen. Doch die Passkopie des angeblichen Milliardärs deutet auf eine Fälschung hin - möglicherweise gibt es ihn gar nicht. Müller-Ehlen erklärt, erst bei Baranduns Einlassung am ersten Prozesstag sei Wilhelms mögliche größere Bedeutung klar geworden. Laut dem Angeklagten standen Dupont und Wilhelm gemeinsam an der Spitze einer US-Firma mit dem kreativen Namen Miracle Asset Management, also »Wundervermögensverwaltung«. Beim Neustart des Prozesses muss das Landgericht Mainz wieder am Nullpunkt anfangen. Ganz vergeblich ist die bisherige Beweisaufnahme dennoch nicht gewesen: Die Richter können auf der Basis dieser Erkenntnisse präziser bei Zeugen nachfragen.

Hinzu kommt, dass bei einem zweiten Anlauf erst im nächsten Jahr mehrere bislang stumme Zeugen ihr Recht auf Aussageverweigerung verloren haben könnten. Hintergrund ist ihre Verurteilung in einem früheren Koblenzer Nürburgring-Prozess wegen Untreue oder Beihilfe, die wegen laufender Revisionen noch nicht rechtskräftig ist. Bis 2016 könnte der Bundesgerichtshof aber längst darüber befunden haben.

Zu den Koblenzer Verurteilten gehört auch der rheinland-pfälzische Ex-Finanzminister Ingolf Deubel (SPD). Er hat 2009 wegen der spektakulär gescheiterten Privatfinanzierung des Ring-Vergnügungsparks seinen Hut genommen - und 2014 dreieinhalb Jahre Haft wegen Untreue kassiert. Auch Deubels Revision läuft noch, auch er hat sich mit Blick auf den Barandun-Prozess auf sein Schweigerecht zurückgezogen. Das Landgericht Mainz hat ihn daher als Zeugen zunächst wieder ausgeladen. Deubel ist auf freiem Fuß. Die juristische Aufarbeitung der Nürburgring-Affäre wird sich wohl noch lange hinziehen. dpa/nd

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