Wo Recht gilt ...

Jörg Meyer über das EuGH-Urteil zum Mindestlohn für Entsandte

Wer Beschäftigte in ein anderes EU-Mitgliedsland entsendet, muss sich an die dort geltenden Gesetze und Tarifverträge halten - zumindest an die allgemeinverbindlichen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes von Donnerstag ist gut. Nicht nur in Deutschland ist immer wieder von ausgebeuteten Arbeitern in verschiedenen Branchen zu lesen, die um ihren Lohn geprellt w...


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