Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

120 000 Unterschriften sind nötig

Die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns unterscheidet zwischen Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden. Laut Artikel 59 »kann der Landtag durch Volksinitiative mit Gegenständen der politischen Willensbildung befasst werden«. Dafür sind insgesamt 15 000 Unterschriften von Wahlberechtigten nötig. Eine Volksinitiative kann auch einen begründeten Gesetzentwurf beinhalten. Einem Volks...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/962051.unterschriften-sind-noetig.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.