Thüringen und die Kaliverträge
Am 13. Mai 1993 wurde der Kali-Fusionsvertrag geschlossen. Er regelt den Zusammenschluss der ostdeutschen mit der westdeutschen Kaliindustrie und war mit Grubenstilllegungen vor allem in Thüringen verbunden. Vertragspartner sind die beteiligten Unternehmen und die Treuhandanstalt. Die Treuhand stellt den Kalikonzern K+S AG von den Kosten für Umweltschäden des DDR-Bergbaus frei. Erst im März 2014 gelangte der Vertrag an die Öffentlichkeit, seitdem beschäftigt sich der Thüringer Landtag mit den sich daraus ergebenden finanziellen Verpflichtungen gegenüber K+S.
Am 24. Februar 1999 wurde der sogenannte Generalvertrag zur Finanzierung von DDR-Umweltschäden zwischen Thüringen und der Treuhand-Nachfolgegesellschaft BvS geschlossen. Der Bund überwies Thüringen rund 227 Millionen Euro für künftige Sanierungsarbeiten und befreite sich damit von weiteren Zahlungsverpflichtungen.
Am 21. Oktober 1999 schlossen Thüringen und die K+S GmbH, in der das Kaligeschäft der K+S AG zusammengefasst ist, einen Freistellungsvertrag. Danach übernimmt das Land die Kosten für Sicherungsarbeiten in stillgelegten Kaligruben aus DDR-Zeit. nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.