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Vorerst kein Erfolg für Asylgesuch von André Shepherd

Der EuGH verweist den Fall des US-Deserteurs an Amtsgericht zurück

Luxemburg. Der Ausgang des deutschen Asylantrags des US-Soldaten André Shepherd, der wegen des Irakkriegs desertiert war, ist weiter offen. Soldaten können nach EU-Recht grundsätzlich einen Asylanspruch haben, wenn die Desertion für sie die einzige Möglichkeit ist, eine Beteiligung an Kriegsverbrechen zu umgehen, entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Ob dies bei ...

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