Strafgerichtshof bestätigt Freispruch von Rebellenführer

Kongolese Mathieu Ngudjolo Chui bleibt in Freiheit

  • Lesedauer: 2 Min.
Die Ermordung hunderter Menschen und die Vergewaltigung zahlreicher Frauen wurde ihm zur Last gelegt. Nun wird Ex-Rebellenführer Mathieu Chui vom Internationale Strafgerichtshof in Den Haag freigesprochen.

Den Haag. Der kongolesische Ex-Rebellenführer Mathieu Ngudjolo Chui bleibt in Freiheit: Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat am Freitag den Freispruch in einem Berufungsurteil bestätigt. Ngudjolo war wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen angeklagt worden, darunter Mord, Vergewaltigung, Sex-Sklaverei und Angriffe auf die Zivilbevölkerung. Der 44-Jährige war 2012 aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden und ist der erste und einzige bisher, der vom Strafgerichtshof für nicht schuldig befunden wurde.

Gemeinsam mit dem Anführer einer anderen Rebellengruppe wurde Ngudjolo vorgeworfen, den Angriff auf das Dorf Bogoro im Ost-Kongo 2003 befehligt zu haben. Damals waren an einem einzigen Tag mehr als 200 Menschen getötet und zahlreiche Frauen vergewaltigt worden. Die Richter fanden die Aussagen der Zeugen allerdings widersprüchlich und nicht ausreichend für eine Verurteilung. Die Anklage konnte nicht nachweisen, dass Ngudjolo zu jener Zeit Kommandeur war und die Kontrolle über die Truppen der »Einheit der Nationalisten und Integrationisten« (FNI) hatte.

Drei der fünf Berufungsrichter in Den Haag bestätigten den Freispruch Ngudjolos. Er hat in den Niederlanden Asyl beantragt, weil er aus Sicherheitsgründen nicht in den Kongo zurückkehren kann. Doch die Frage, was mit Personen geschieht, die vom Strafgerichtshof freigesprochen werden, ist noch ungeklärt. Ngudjolo wurde 2008 verhaftet, sein Prozess begann 2009. Sein Mitangeklagter Germain Katanga, der Anführer einer anderen Miliz, wurde 2014 verurteilt.

Der Internationale Strafgerichtshof kann Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verfolgen. Bisher wurde Anklage gegen mehr als 30 Personen erhoben; drei Urteile wurden gesprochen, seit das Gericht 2002 seine Arbeit aufnahm. Der Strafgerichtshof steht in der Kritik, weil bisher ausschließlich Afrikaner angeklagt wurden. epd/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal