Es gibt mehr als nur zwei Geschlechter

Antidiskriminierungsstelle schafft neue Kommission

  • Simon Poelchau
  • Lesedauer: 2 Min.

Was ihn für seinen neuen Job qualifiziert? Auch für Klaus Wowereit selbst ist dies eine gute Frage. Er bringe seine berufliche Erfahrung als Arbeitgeber ein, mutmaßt Berlins ehemaliger Regierender Bürgermeister und fügt hinzu: »Ich habe ja jetzt auch Zeit.«

Der SPD-Mann leitet seit neuestem nämlich zusammen mit der Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Jutta Allmendinger, eine von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) neu geschaffene Expert_innenkommission. Das Gremium setzt sich aus Vertretern der Tarifpartner sowie der Zivilgesellschaft zusammen und soll bis zum Jahresende konkrete Handlungsempfehlungen zu den Problemen sexueller Belästigung und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts erarbeiten.

»Gleiches Recht. Jedes Geschlecht - für Frauen, aber auch trans- und intergeschlechtliche Menschen trifft das längst noch nicht zu«, erklärte ADS-Leiterin Christine Lüders die Dringlichkeit für eine solche Kommission bei der Auftakt-Pressekonferenz zum Themenjahr 2015 gegen Diskriminierung auf Grund des Geschlechts ihrer Behörde. So ist der Unterstrich in »Expert_innenkommission« kein Tippfehler. Im feministischen Sprachgebrauch steht er für den Fakt, dass sich nicht alle Menschen mit dem weiblichen oder männlichen Geschlecht identifizieren können.

Schließlich soll sich die Kommission Lüders zufolge nicht nur mit sexueller Belästigung und der Lage von Frauen in prekären oder illegalen Beschäftigungsverhältnissen befassen, sondern auch Benachteiligungsformen von trans- und intergeschlechtlichen Menschen am Arbeitsplatz in den Blick nehmen. Diese Menschengruppe ist überdurchschnittlich oft von Arbeitslosigkeit betroffen. Auch sieht sich eine von drei Transpersonen auf dem Arbeitsplatz benachteiligt. Die Hälfte von ihnen verschweigt deshalb ihre Identität.

Ein Hauptaugenmerk der Kommission wird jedoch bei der sexuellen Belästigung bleiben. Bei diesem Thema hat vor allem die Arbeitgeberseite Nachholbedarf. »Wenn Unwissen bei Personalverantwortlichen dazu führt, dass Belästigungen folgenlos bleiben oder bagatellisiert werden, dann müssen wir uns schon fragen, wie Arbeitgeber ihren Informationspflichten besser nachgehen können«, kündigte Wowereit an. Seine Kollegin Allmendinger konkretisierte dabei ein Problem: »Die Zweimonatsfrist, in der Betroffene sexuelle Belästigung vor Gericht bringen müssen, ist sehr kurz.«

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