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Nicht zurück an die Erben

Klimts »Beethovenfries«

Österreich darf den berühmten »Beethovenfries« von Gustav Klimt behalten. Der staatliche Kunstrückgabebeirat empfahl am Freitag in Wien, das Gemälde nicht an die Erben der früheren jüdischen Besitzer zurückzugeben. Die hatten das 34 Meter lange monumentale Gemälde zurückgefordert. Der Fries war der Besitzerfamilie Lederer einst von den Nazis geraubt worden. Nach Ende des Zweiten Weltkrieg...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/964027.nicht-zurueck-an-die-erben.html

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