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Tiere in der Wohnung - Hund ja, Igel nein

Mietrecht

  • Lesedauer: 2 Min.
Tierhaltung in der Wohnung - immer wieder müssen sich Gericht damit beschäftigen. Hin und wieder sind es etwas ausgefallene Probleme.

Mieter dürfen in ihren Wohnungen nicht ohne Weiteres wilde Tiere halten. Wenn nicht explizit im Mietvertrag vereinbart, kann der Vermieter eine Abmahnung auszusprechen und bei Missachtung sofort und fristlos kündigen. So der Eigentümerverband Haus & Grund.

Solch ein Fall ereignete sich in Berlin. Eine Mieterin pflegte verletzte Igel. Wegen des strengen Wildtiergeruchs beschwerten sich einige Nachbarn. Darauf folgte zunächst eine Abmahnung, die die Mieterin missachtete. Daraufhin kündigte der Vermieter das Mietverhältnis.

Das Amtsgericht Berlin-Spandau (Az. 12 C 133/14) befand diese Kündigung als gerechtfertigt. Hasen und Katzen seien Kleinhaustiere - Igel hingegen zwar klein, aber wild und von der stets erlaubten Kleintierhaltung ausgeschlossen. Abmahnungen vom Vermieter zu missachten, könnte das Mietverhältnis gefährden. hausundgrund.de

Zoff um Mischlingshund

In ihrer Mietwohnung hielt eine Münchnerin mit Wissen der Vermieterin einen Berner-Senn-Hund-Mischling. Die Vermieterin hatte ihre Erlaubnis davon abhängig gemacht, dass der Hund die anderen Mieter nicht störte und außerhalb der Wohnung an einer farbigen Hundeleine zu führen sei. Daran hielt sich Frauchen selten und war schon abgemahnt worden.

Im Mai 2013 dann dieses: Kurz vor Mitternacht begegnete ein Mieter im Hof dem - nicht angeleinten - Hund, der aggressiv bellend auf ihn zustürmte. Frauchen lief hinterher mit einem dicken Stock. Als der Mann den Hund mit dem Smartphone fotografieren wollte, schlug die Frau mit dem Stock nach ihm, verfehlte ihn knapp.

Die Vermieterin kündigte fristlos. Ohne Erfolg. Es kam zur Räumungsklage beim Amtsgericht München (Az. 472 C 7153/13). Die fristlose Kündigung sei berechtigt. Wer einen Mitbewohner angreife, störe nachhaltig den Hausfrieden. Nach so einem Vorfall könne man von den anderen Mietern nicht mehr verlangen.

Ein Hund ist o.k.

Ein Münchner Vermieter verlangte von einem Ehepaar, das in der Wohnung fünf sogenannte Taschenhunde hielt, dies zu unterlassen. Zu Recht, so das Amtsgericht München (Az. 472 C 7153/13). Auch wenn Taschenhunde winzig seien, entspreche es nicht dem üblichen Gebrauch einer Mietwohnung. Nur einen Hund gestand das Gericht zu. OnlineUrteile.de/nd

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