Kritik am neuen Landesrundfunkgesetz

Gewerkschaften werfen Regierung in Mecklenburg-Vorpommern Ignoranz vor

  • Lesedauer: 2 Min.
Zehn Gewerkschaften und Verbände haben auf Bitten des Landtags Änderungsvorschläge zum neuen Gesetz gemacht. Darüber beraten wurde dann aber nicht.

Schwerin. Unmittelbar vor der für Mittwoch geplanten Verabschiedung des neuen Landesrundfunkgesetzes im Schweriner Landtag gibt es Kritik an der Vorlage und der Haltung von SPD und CDU. Gewerkschaften und Opposition forderten die Regierungsfraktionen auf, das Gesetzesvorhaben von der Tagesordnung zu nehmen und über nötige Änderungen nochmals zu beraten. »Der vorliegende Vorschlag befindet sich nicht auf der Höhe der Zeit«, bemängelte DGB-Nord-Vizechef Ingo Schlüter. Neue Herausforderungen wie Konzentrationsprozesse in allen Märkten sowie die Auswirkungen der Digitalisierung und des Internets würden unzureichend benannt.

Kritik kam auch vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV). »Wenn sämtliche Anregungen ignoriert werden, stellt sich die Frage, wie ernst die Regierungsfraktionen die Meinung fachkundiger Verbandsvertreter nehmen«, erklärte DJV-Landeschef Michael Zumpe.

Der CDU-Abgeordnete Marc Reinhardt räumte in der »Schweriner Volkszeitung« ein, dass über die Stellungnahmen im zuständigen Innenausschuss nur formal abgestimmt, aber nicht beraten worden sei. Die Debatte dazu solle nun in der Plenardebatte stattfinden. Reinhardt sagte auf Nachfrage, dass nach abschließenden Debatten »höchstselten« noch Änderungen an Gesetzen vorgenommen würden, verwies aber darauf, dass die Koalitionsfraktionen selbst zahlreiche Korrekturen am Entwurf aus der Staatskanzlei vorgenommen hätten.

Viele andere berechtigte Änderungsvorschläge seien aber übergangen worden, bemängelte Linksfraktionschef Helmut Holter. So sei die neue Regelung zur Frauenquote »ein Rückschritt in der Frauenpolitik«. Die Amtszeitbegrenzung für Aufsichtsgremien beschädige zudem die fachliche Unabhängigkeit des Medienausschusses. Laut Schlüter fordert die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hingegen die Stärkung der Unabhängigkeit von Rundfunkgremien. dpa/nd

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