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Richter stoppen Gastro-Ampel

Düsseldorf. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat eine sogenannte Gastro-Ampel als unzulässig eingestuft. Die Warnfunktion der Ampel mit den Farben Grün, Gelb und Rot könne nicht konkreten Tatsachen zugeordnet werden, befand das Gericht am Freitag (Az.: 26 K 4876/13). Vier Gastronomen hatten gegen das vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Pilotprojekt geklagt. Es zeigt den hygienischen Zustand...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/964740.richter-stoppen-gastro-ampel.html

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