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Richter stoppen Gastro-Ampel
Düsseldorf. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat eine sogenannte Gastro-Ampel als unzulässig eingestuft. Die Warnfunktion der Ampel mit den Farben Grün, Gelb und Rot könne nicht konkreten Tatsachen zugeordnet werden, befand das Gericht am Freitag (Az.: 26 K 4876/13). Vier Gastronomen hatten gegen das vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Pilotprojekt geklagt. Es zeigt den hygienischen Zustand...
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