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Urlaubskürzung bei Wechsel in Teilzeit unrechtmäßig

Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat die Urlaubsansprüche von Teilzeitbeschäftigten gestärkt. Die anteilige Kürzung von Urlaustagen beim Wechsel von einer vollen Stelle auf einen Teilzeitjob sei nicht rechtmäßig.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/964989.urlaubskuerzung-bei-wechsel-in-teilzeit-unrechtmaessig.html

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