Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Dennoch sind Lehrlinge beim Straftatverdacht kündbar

Kündigungsschutz von Auszubildenden

Auszubildende müssen bereits beim Verdacht einer Straftat mit ihrer Entlassung rechnen. Trotz des besonderen Schutzes von Lehrlingen kann ein dringender Straftatverdacht eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/964990.dennoch-sind-lehrlinge-beim-straftatverdacht-kuendbar.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.