Kitaplätze für Flüchtlingskinder

Es besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung, aber es fehlen die Kapazitäten

In Brandenburg lebten Ende Januar 2600 Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien. Täglich werden es mehr. Für die Kommunen bedeutet dies einen hohen Aufwand.

Kleinkinder müssen keine grammatischen Regeln büffeln, keine Vokabeln pauken. Sie können eine Sprache noch spielerisch erlernen, durch zuhören und nachsprechen. Darum sollten Flüchtlingskinder unbedingt eine Kindertagesstätte besuchen. Die Rechtslage ist klar. Die Eltern haben sogar einen Anspruch auf einen Platz. Doch sind einige Hindernisse beiseite zu räumen.

»Es gibt den Rechtsanspruch. Der gilt eigentlich auch für Flüchtlingskinder«, erklärt die Landtagsabgeordnete Gerrit Große (LINKE). Jedoch gebe es Probleme bei der Gewährleistung des Rechtsanspruches. »Vielen Kommunen fehlen die Kapazitäten«, weiß Große. Ende Januar lebten in den 45 Asylheimen im Land Brandenburg rund 4600 Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge. Dazu kamen noch etwa 2200 Flüchtlinge, die in Wohnungen untergebracht waren. Unter diesen 6800 Menschen befanden sich 2600 Kinder und Jugendliche, davon 1700 schulpflichtige. Täglich werden es mehr.

Auf die vielen, unversehens ankommenden Flüchtlingskinder waren die Kommunen nicht vorbereitet. Die Verwaltungen der Städte und Gemeinden kannten die übliche Nachfrage und haben danach geplant. Nun sind Krippen und Kindergärten oft einfach schon voll.

Im Landkreis Märkisch-Oderland erwirkte Sozialdezernent Lutz Amsel (LINKE) eine schnelle Lösung für drei Kinder aus dem Asylheim in Garzau-Garzin. Die drei Heranwachsenden kommen nächstes Jahr in die Schule, und wenigstens sie sollten nun umgehend einen Kitaplatz bekommen. Amsel beantragte deswegen eine Ausnahmegenehmigung für die örtliche Kita, drei Kinder mehr aufnehmen zu dürfen als eigentlich erlaubt. Das Kitapersonal sei daran interessiert und dazu bereit gewesen, lobt der Sozialdezernent. Die Richtschnur seines Handelns: »Die Flüchtlinge sollen nicht besser und nicht schlechter gestellt werden als die Deutschen.« Das schließt den Kitaplatz ein.

Für die Kitas bedeute die Integration der Flüchtlingskinder einen »hohen Aufwand«, hat Regierungssprecher Thomas Braune mitgeteilt. »Unterschiedliche Nationen, Kulturen und Sprachen treffen zusammen, es sind oft kaum Deutschkenntnisse vorhanden, nicht wenige Kinder sind traumatisiert.« Deshalb sei die Qualifizierung von Fachkräften und die Anschaffung von Materialien zum Spracherwerb notwendig.

Auf der anderen Seite besteht - im Gegensatz zur Schulpflicht - keine Kitapflicht. »Wir würden es begrüßen, wenn Eltern ihre Kinder in den Kindergarten schicken«, betont die Abgeordnete Große. »Aber zwingen können wir sie nicht.«

Dabei würde der Kitabesuch die Kinder vielleicht von zweifelhaften Einflüssen befreien. Im Asylheim von Garzau-Garzin soll beispielsweise ein Flüchtling wohnen, der muslimische Kinder zum Studium des Korans zusammenholt. Religionsunterricht muss nicht unbedingt verkehrt sein. Aber der Heimleiter beobachtete, dass selbst die kleinen Mädchen zu dieser »Bibelstunde« derart verschleiert laufen, dass nur noch ein Schlitz für die Augen bleibe. In islamischen Staaten üblich ist die Verschleierung erst ab der Pubertät - und selbst dies gilt nicht für alle diese Staaten.

Am Montag verlangten Dutzende Heimbewohner bei einer Kundgebung vor dem Gebäude die Entlassung des Heimleiters. Vorgeworfen wurde ihm dabei Schikane und auch Islamophobie.

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