Berichtigung

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An dieser Stelle stand in dem Beitrag »Rentenbürger in Wut« (Mittwochausgabe), die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bzw. Direktversicherung seien sozialabgaben- und steuerfrei gezahlt worden. Das stimmt nach Angaben der Interessengemeinschaft der GMG-Geschädigten nicht. Den Kritikern des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen geht es um so genannte Altverträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden. Für die müssen sie zwei Mal Krankenkassenbeiträge zahlen - einmal beim Sparen während der Arbeitsphase und noch einmal, wenn das Geld ausgezahlt wird. nd

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